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Ausbildung zum/zur EU-Kraftfahrer/in
(LKW oder Bus)
Ab dem 10.09.2009 ändert sich das Fahrerlaubnisrecht für LKW-Fahrer. Nach diesem Zeitpunkt muß jeder (LKW- oder Bus-) Kraftfahrer eine Berufskraftfahrerausbildung nachweisen. Busfahrer müssen bereits seit dem 10.09.2008 eine vergleichbare Qualifikation erwerben.
Diese Grundqualifikation kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden.
- Durch die bisher freiwillige dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird automatisch die volle Grundqualifikation zuerkannt.
- Durch eine vierstündige Theorieprüfung sowie eine dreieinhalb- stündige praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach der freiwilligen Ausbildung.
- Durch die beschleunigte Grundqualifikation über die Teilnahme an 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten inklusive 10 Fahrstunden sowie einer theoretischen Prüfung von insgesamt 90 Minuten. Der Vorteil hierbei ist, dass für die Ausbildung noch kein Führerschein nötig ist. Er kann also gleichzeitig erworben werden.
Unabhängig davon, wann die Fahrerlaubnis erworben wurde, müssen alle Berufskraftfahrer jeweils im Fünf-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen. Diese können in Schulungen von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt und bei verschiedenen Weiterbildungsstätten absolviert werden.
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